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Erst die Prüfung, dann die Karriere?

Erst die Prüfung, dann die Karriere?

02.12.2010 | 16:46 |  von Christian Lenoble (DiePresse.com)

Wie sollte die Bildungsvorbereitung auf die Anwaltsprüfung aussehen und was bringt eine positive Beurteilung auf dem Berufsweg? Die Rechtsanwaltsprüfung im Fokus der sechsten Veranstaltung des „Presse“-Formats „Kanzlei & Karriere“.

5614 Rechtsanwälte gibt es derzeit in Österreich. Dazu kommen etwa 1800 Rechtsanwaltsanwärter, die einer als außerordentlich schwierig und - in Bezug auf die Anforderungs- und Beurteilungskriterien - mitunter undurchschaubar geltenden Anwaltsprüfung entgegenfiebern. Ist diese einmal erfolgreich bestanden, scheint oftmals Veränderung angesagt zu sein. Personalberater nennen Fluktuationszahlen, die in Wirtschaftssozietäten rund um die 20 Prozent liegen. Kann die Anwaltsprüfung demnach als Karrieresprungbrett bezeichnet werden und gilt dies nur für die Anwaltschaft oder auch für andere berufliche Bereiche?

„Presse“-Moderator Nikolaus Koller richtete die Fragen im Rahmen der sechsten Veranstaltung „Kanzlei & Karriere“ an ein prominent besetztes Podium. Rede und Antwort standen CHSH-Managing Partner Irene Welser, Oberlandesgericht Wien-Vizepräsident Gerhard Jelinek, Asfinag-Rechtsabteilungsleiter Hubert Resch, der Leiter Bereich Integrierte Aufsicht der Finanzmarktaufsicht, Gerald Resch, sowie Harold Pearson, Partner bei Sunder-Plaßmann Loibner & Partner Rechtsanwälte. Motto des Abends in den Kasematten des Palais Coburg: „Eine Prüfung für das ganze (Berufs-)Leben: Karrierekatapult Anwaltsprüfung“.

Blut, Schweiß, Tränen?


„Keine Frage. Die Rechtsanwaltsprüfung stellt eine große intellektuelle und nervliche Herausforderung dar, die zahllose schlaflose Nächte mit sich bringt. Als Konzipient einer Kanzlei geht man zwar mit beruflicher Erfahrung in die Prüfung, ist aber zugleich der Doppelbelastung von Lernvorbereitung und den trotz Prüfungsurlaub teilweise weiterlaufenden Kanzleiagenden ausgesetzt“, berichtet Harold Pearson, der seine Prüfung im Dezember 2008 erfolgreich abgelegt hat. Dass die Doppelbelastung zugleich von Vorteil sein kann, weiß CHSH-Managing-Partner Irene Welser aus ihrer 15-jährigen Erfahrung als Prüfungskommissär: „Schließlich geht es nicht bloß um ein Rezitieren von Paragraphen, sondern auch darum praxisorientiertes Wissen abrufen zu können. Bei der Prüfung werden gerne Mandatsfälle simuliert, indem etwa Fragen wie: ,Was würden Sie in diesem Fall ihrem Mandanten raten?' gestellt werden.“

Gefordert ist dabei ein sehr breites juristisches Allgemeinwissen. „Im Schnitt haben wir festgestellt, dass sich Kandidaten aus Großkanzleien tendenziell schwerer tun, wenn sie als Konzipienten bislang sehr spezialisiert eingesetzt wurden und wenn es an Gerichts- und Verhandlungserfahrung mangelt“, bemerkt OLG-Vizepräsident Gerhard Jelinek, seit 2008 Vorsitzender der Prüfungskommission. Bei rund 15 Prozent der Kandidaten sind die Mängel (zu) gravierend. Kampfabstimmungen innerhalb der Kommission gibt es dabei selten. Eine negative Beurteilung kommt laut Aussagen der beiden Prüfungsexperten zumeist eindeutig zustande.

Integraler Bildungsweg


Jene 85 Prozent, denen bei der Prüfung Erfolg beschieden ist, dürften hingegen einen wichtigen Schritt auf der beruflichen Karriereleiter gemacht haben. „Für die Besetzung einer Führungsposition ist es zweifellos von Bedeutung, wenn die Rechtsanwaltsprüfung positiv abgelegt wurde. Stehen etwa bei einer Postenausschreibung mehrere gleichwertige Kandidaten zur Verfügung, kann dies schon den entscheidenden Unterschied ausmachen“, meint Hubert Resch, Leiter der Rechtsabteilung in der Asfinag. Als alleiniges Qualitätsmerkmal möchte Resch die positiv abgelegte Prüfung dennoch nicht bewerten.

„Wir beurteilen lieber den gesamten ,postgradualen' Ausbildungsweg bis zur Prüfung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang etwa, auf welchem Fachgebiet oder bei welchem Partner beziehungsweise in welcher Kanzlei der Konzipient seinen Weg bis zur Anwaltschaft gegangen ist“, so der promovierte Jurist Resch, der selbst sowohl an der WU als Assistent am Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht wie auch als Mitarbeiter von Professor Holzinger am Verfassungsgerichtshof tätig war, bevor er als Rechtsanwaltsanwärter zu Freshfields wechselte und dort nach der Prüfung zwischenzeitlich als Anwalt arbeitete.

Die Bedeutung des Bildungsvorlaufs betont auch Gerald Resch, Bereichsleiter für die „Integrierte Aufsicht“ bei der Finanzmarktaufsicht (FMA), die bei 120 Juristen über knapp 20 Anwälte im Haus verfügt. „Wir vermissen bei jungen Anwälten oftmals Teamwork-Kompetenz und Erfahrung im Umgang mit Mandanten. Die abgelegte Prüfung allein ist insofern nicht das einzige Gütekriterium.“ Bereits als Konzipient sollte man möglichst viel Mandanten-Kontakt gehabt und Team- wie Verhandlungserfahrung gesammelt haben. „Es ist ganz wichtig, den Außenauftritt frühzeitig und sorgsam zu erlernen. Schließlich erwarten wir uns von einem geprüften Anwalt nicht nur Fachknowhow und die Fähigkeit mit großen Sachverhalten umgehen zu können, sondern auch in der Praxis geübte Stressresistenz sowie ein perfektes Auftreten“, sagt Gerald Resch.

Vorbereitung ab dem Studium


„Es erleichtert sowohl die Prüfung selbst als auch das gesamte Berufsleben danach, wenn man bereits als Konzipient möglichst praxisorientiert gefordert wird“, stößt Irene Welser ins gleiche Horn. Das Vorurteil, dass dies in Großsozietäten weniger geschehe als in kleineren Anwaltskanzleien, will sie nicht bestätigen. „Sowohl große als auch mittlere und kleine Kanzleien bieten ein breites Betätigungsfeld und viele Möglichkeiten. Von Bedeutung ist dabei immer die Förderung durch Partner, die den angehenden Rechtsanwälten zur Seite stehen und unter die Arme greifen.“ Mit dem Sammeln von Erfahrungen sollte zudem so früh wie möglich begonnen werden, am besten noch während des Jusstudiums.

„Auslandsaufenthalte, eine Rechtshörerschaft bei Gericht und vieles mehr sind sehr dienlich“, meint Gerhard Jelinek. Gerald Resch empfiehlt in diesem Sinne, „sich während des Studiums so viel wie möglich anzusehen, um einen Überblick zu bekommen und auf die spätere Arbeit mit Mandanten vorbereitet zu sein“. Es gehe darum, eine breite, generalistische Basis zu schaffen, bevor ein spezialisierter Weg eingeschlagen wird.

Startpunkt, nicht Garantie


Einig sind sich die Experten, dass sich die „Durststrecke“ bis hin zur Anwaltsprüfung nur für jene auszahlt, die in Anbetracht der hohen Anforderungen mit Feuer und Begeisterung bei der Sache sind. Ob danach - bei entsprechender Zusatzqualifikation - der Weg in ein Wirtschaftsunternehmen eingeschlagen wird, die Juristenlaufbahn bei der heimischen Sozietät fortgesetzt oder der Wechsel zu einer anderen Kanzlei vollzogen wird, steht den Anwälten offen.

Die abgelegte Prüfung sollte sich dabei in jedem Falle monetär zu Buche schlagen, auch wenn sie mehr als Karrierestartpunkt denn als Karrieregarantie zu werten ist. Eine Startbasis, deren Bedeutung laut Meinung von Asfinag-Rechtsabteilungsleiter Hubert Resch in Zukunft eher zunehmen wird: „In zehn bis 15 Jahren wird eine positiv abgelegte Anwaltsprüfung für Personen mit Anspruch auf leitende rechtlichen Funktionen Standard sein.“

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