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Sozialversicherung: „Man kann mit den Leuten reden“

22.10.2012 | 12:39 |  Andrea Lehky (Die Presse)

Ein Drittel aller EPU stolpert im vierten Jahr über Nachzahlungen. Dabei lassen die Versicherungsträger einige Spielräume.

Schon immer träumte Mark Schuchter von der Selbstständigkeit. Ein paar Wanderjahre verbrachte der junge Tiroler in Amerika und der Schweiz, von wo er auch seinen ersten Kunden mitbrachte. Als IT-Projektmanager blieben ihm aufwendige Anfangsinvestitionen erspart. Sein kleines feines EPU Jijo (japanisch für: Ordnung, System) benötigte zum Start nicht viel mehr als Schreibtisch, Laptop und Handy.

Grundsätzlich ist es ja eine gute Sache, für die ersten drei Jahre von der Versicherung  nur auf die Mindestbemessungsgrundlage eingestuft zu werden, meint er heute: „Aber danach blattelt es viele auf.“ Auch ihn habe es „erwischt“. Pünktlich nach Ablauf des dritten Jahres (bis 2010: des zweiten Jahres) traf eine Nachzahlung für das erste Betriebsjahr und gleichzeitig eine Vorauszahlung für das vierte (bis 2010: das dritte) ein. (Ähnlich agiert das Finanzamt, dem wir uns nächste Woche im Rahmen dieser  Serie widmen.)

Ein ordentlicher Brocken, den der Jungunternehmer nur verdauen konnte, weil er bloß 30 Prozent seiner Einnahmen als „eigenes Geld“ betrachtet. Die einfache, aber lebensrettende Rechnung: Von 1200 Euro Einnahmen gehen 200 Euro sofort auf das Umsatzsteuerkonto. 300 Euro decken in Schuchters Fall die Betriebsausgaben ab. Den Rest halbiert er: Eine Hälfte für Steuer und Versicherung, eine Hälfte für ihn. Macht genau 350 Euro, die er sich zu entnehmen erlaubt.

Im vierten Jahr geriet er dennoch ins Trudeln. Über seinem Raketenstart hatte er die Neukundenakquise vergessen. Als ihm zeitgleich mit den einlangenden Forderungen sein Hauptkunde wegbrach, trocknete die Umsatzpipeline schnell aus. Bei seiner Sozialversicherung gelang ihm, auf Basis der zu erwartenden Erträge eine Vorauszahlungsreduktion zu erwirken – ein Tipp, den er gern weitergibt: „Man kann mit den Leuten reden.“ Wirtschaftlich überlebte er dennoch nur mit familiärer Hilfe. Die hat nicht jeder: Rund ein Drittel der Gründungen übersteht das dritte Jahr nicht.

Wunschzettel

Undurchschaubare Beitragsvorschreibungen und entsprechende Unplanbarkeit verursachen vielen EPU Kopfzerbrechen. Das ergab auch die erste Urbefragung der SVA, deren Ergebnisse WKO-Präsident Christoph Leitl am Mittwoch präsentierte. Für 50,8 Prozent der 118.600 Auskunftsgeber ist das oberste Anliegen mehr Transparenz. 33,4 Prozent wünschen sich vermehrt Coaching und Beratung, 23,6 Prozent den Ausbau der Informationen im Internet.

Auf viel Gegenliebe (58,3 Prozent Zustimmung) stößt die Möglichkeit, die Höhe des Selbstbehaltes für den Krankheitsfall mitzubestimmen. Ein gesundheitsbewusster Lebensstil halbiert sie von 20 auf zehn Prozent. Mit dem Hausarzt des Vertrauens wird ein Zielkatalog vereinbart (Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak, Alkohol), der je nach Untersuchungsergebnis „halten“ oder „verbessern“ angestrebt. Bei chronisch Kranken kann der Arzt Einzelziele ausklammern. Ein halbes Jahr später wird das Erreichte bei einem Recall-Termin überprüft und bei Zielerreichen der Selbstbehalt halbiert. Die nächste Überprüfung erfolgt – abhängig vom Alter – nach zwei bis drei Jahren. 

WKO-Expertin Martina Rosenmayr-Khoshideh verweist auf weitere Erleichterungen für Gründer seit 2008. Dazu zählt die De-facto-Halbierung der Mindestbeitragsgrundlage auf 537,78 Euro (siehe Kasten), eine kostenlose Arbeitslosenversicherung für Unternehmer, die vor ihrer Selbstständigkeit angestellt waren und eine „Abfertigung Neu“ für Selbstständige, die damit wie Angestellte ein Vorsorgestandbein aufbauen können.

Um andere gesetzliche Rahmenbedingungen wird noch gefeilscht. Sie betreffen das Wochengeld für Unternehmerinnen und das Krankengeld für Selbstständige. Bei Letzterem sieht Rosenmayr-Khoshideh Licht am Horizont. Der Entwurf für eine Gesetzesvorlage ist in Begutachtung und könnte mit 1. 1. 2013 in Kraft treten.

Diese Serie wird von der „Presse“ in redaktioneller Unabhängigkeit gestaltet und ist durch finanzielle Unterstützung der Wirtschaftskammer Österreich möglich geworden.
 
Der vierte von zehn Teilen erscheint nächste Woche.

In Zahlen
Die ersten drei Jahre werden Gründer auf die Mindestbeitragsgrundlage von 537,78 Euro pro Jahr eingestuft. Aus ihnen resultiert der Mindestbeitragssatz von 151,73 Euro monatlich (Pensionsversiche- rung 94,11 Euro; Krankenversiche- rung 41,14 Euro; Unfallversicherung 8,25 Euro und Selbstständigenvor- sorge 8,23 Euro). Übersteigen die Einkünfte des ersten Jahres die Mindestbeitragsgrundlage, kommt es im vierten Jahr zu einer Nachforderung in vier gleichen Teilbeträgen. Gleichzeitig erfolgt die Einstufung für das vierte Jahr, ab dem dann im Voraus bezahlt wird.

In der Kleinstunternehmerregelung (Jahresumsätze unter 30.000 Euro, Einkünfte unter 4515,12 Euro, weitere Voraussetzungen wie z. B. Mindestalter) können Gewerbetreibende von Pensions- und Krankenversicherung befreit werden und müssen nur den geringen Beitrag zur Unfallversicherung zahlen. Sie erwerben allerdings auch keine Pensionsversicherungszeiten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.10.2012)

2 Kommentare
Mademoiselle
23.10.2012 21:17
0 0

Und bei einem Insolvenzverfahren..

ist die SVA der einzige von zig Gläubigern, der nicht nachlässt und einem ein (Über-)Leben kaum möglich macht.
Wie 'sozial' ist das?!
füroffenheit
23.10.2012 17:31
0 0

Guter Rat: Von 350 € im Monat leben

Ein EPU hat genau die Arbeitskraft von einer Person. Sehr oft beträgt das Monatseinkommen daher tatsächlich nur um die € 1200, wie in Ihrem Beispiel angeführt. Der kluge Unternehmer legt davon also € 200 für die Umsatzsteuer auf die Seite. Er zieht die Betriebsausgaben ab und halbiert den Rest. In Ihrem Beispiel bleiben ihm € 350 zum Leben. Realistische Rechnung. Wie aber lebt ein Mensch davon? Vor allem, wenn er auch noch Familie hat, die er erhalten muss? - In Ihrem Beispiel kann er gar nicht davon leben, er ist auf Unterstützung seiner Familie angewiesen. Auch sehr realistisch.
Bleibt die Frage: Was für ein Sozialversicherungssystem knöpft jemandem noch Geld ab, der selbst schon nicht mehr genug zum Leben hat? Und wie soll das alles enden?
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