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Medizinrecht Gefragtes Knowhow rund

Medizinrecht: Gefragtes Know-how rund um Patienten und Paragrafen

18.06.2012 | 11:41 |  Jürgen Leidinger (Die Presse)

In Gesundheitsberufen werden rechtliche Grundlagen immer wichtiger. Für Juristen entsteht dadurch ein herausfordernder Spezialbereich.

In den USA bringt die Angst vor Patientenklagen die Medizin mitunter an den Rand der Handlungsfähigkeit. Solche Zustände haben mit der österreichischen Realität wenig zu tun. Trotzdem erschließt sich an der Schnittstelle zwischen Medizin, Gesundheitssystem und dem dazugehörigen rechtlichen Rahmen ein weites Feld. Es reicht von Themen wie der Arzthaftung bis zur Honorierung von Privatpatienten und dem Recht der Sozialversicherungen.

„An sich ist es ein relativ neues Fach“, erklärt Christian Kopetzki. Seine Professur für Medizinrecht am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien besteht seit etwa zehn Jahren: „In der Medizin gibt es eine zunehmende Verrechtlichung und Komplexität. Viele Fragen  können nicht durch einen Blick auf ein einziges Rechtsgebiet beantwortet werden.“

Konkretes Know-how gefragt

In der Praxis braucht es also mehr als Zivil- oder Strafrechtsexperten, die nur über die Auswirkungen einer medizinischen Frage auf ihr eigenes Gebiet Auskunft geben können. Stattdessen sind spezialisierte Juristen gefragt, die die gesamte Bandbreite solcher Themen einschätzen können. In Wien haben Jus-Studenten die Möglichkeit, sich freiwillig im Rahmen eines Wahlfachs in das Medizinrecht zu vertiefen – laut Kopetzki wird das Angebot gut angenommen. Eine vergleichbare Einrichtung gibt es daneben nur an der Johannes Kepler Universität Linz, wo vor drei Jahren das Institut für Soziale Daseinsvorsorge und Medizinrecht eingerichtet wurde.


In der Praxis bringen Juristen medizinrechtliches Spezialwissen in einer ganzen Reihe von Bereichen ein. Einer davon ist natürlich die Anwaltschaft: „Hier ist das Medizinrecht aber nur ein Thema unter mehreren.“ Anders als in Deutschland gibt es hierzulande nämlich keinen „Fachanwalt“ mit Spezialisierung auf das Medizinrecht – wohl aber Anwälte mit entsprechender Schwerpunktsetzung.
Weitere Arbeitgeber wären das Bundesgesundheitsministerium und die Landesgesundheitsverwaltung, die Patientenanwaltschaften, die Sozialversicherungsträger, in denen teils eigene Rechtsabteilungen eingerichtet wurden, sowie die Pharmaindustrie.

Auf Seiten der Ärzte sind die Grundfragen des Medizinrechts seit 2005 Pflichtbestandteil des Studienprogramms. In den Pflegeberufen gibt es schon eine deutlich längere Tradition. „Wir haben uns lange dafür stark gemacht, dass Medizinrecht auch im Medizinstudium verankert wird“, sagt Alfred Radner, Präsident der Östereichischen Gesellschaft für Medizinrecht (ÖGMR). Mangelndes Wissen könne mitunter sogar gefährlich für den Patienten werden, so Radner. Ein Beispiel wären Ärzte, die auf wichtige Behandlungsschritte verzichten, weil sie nicht wissen, dass das Gesetz medizinisch notwendige Eingriffe auch ohne vorherige Genehmigung des Patienten erlaubt.

Wissen in die Praxis tragen
In Form von Weiterbildungsangeboten, Veranstaltungen und Informationsmaterial ist die  ÖGMR bestrebt, die Vertreter der Gesundheitsberufe über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Jeder von ihnen kann in Fragen des Medizinrechts eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen. „Unser Ziel ist es, dass sie sich auch aktiv einbringen. Es darf  nicht so sein, dass ein Rahmen vorgegeben ist, der die Ärzte unnötig einengt“, sagt Radner.

Neben Angeboten, die sich entweder konkret an die Berufe im Gesundheitssektor oder an Juristen richten, haben sich auch interdisziplinäre Weiterbildungen etabliert. Vertreter aller Bereiche können an der Donau-Universität Krems innerhalb von zwei Semestern einen Master of Legal Studies im Medizinrecht erlangen. In Linz richtet sich der viersemestrige Universitätslehrgang Medizinrecht (Abschluss mit einem Professional Master of Laws) ebenfalls an eine gemischte Zielgruppe aus Ärzten, Juristen und Entscheidern in der Branche.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.06.2012)

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