Aufsichtsräte: Wenig Bewusstsein für Versicherungsschutz
21.02.2012 | 15:59 | Jürgen Leidinger (DiePresse.com)
Nur jeder fünfte Aufsichtsrat kennt die Details seiner Haftungsversicherung.
Eine sogenannte D&O-Versicherung („directors & officers“) schützt Vorstände und Aufsichtsräte bei Fehlverhalten ohne Vorsatz. Noch nie gehört? Kein Wunder, denn selbst für jene, die es betrifft, ist das Ganze oft noch ein Fremdwort. Nur 18 Prozent der heimischen Aufsichtsräte besitzen eine Kopie des Versicherungsvertrags aus dem Unternehmen, in dem sie als Kontrolleure tätig sind. Das ergab eine Befragung unter 800 Aufsichtsräten, durchgeführt von der Initiative INARA. In Deutschland sind es immerhin 25 Prozent. Hierzulande kennen nur 30 Prozent die grundlegenden Versicherungsbedingungen.
„Wenn in Unternehmen etwas grob schief läuft, rücken immer mehr auch Aufsichtsräte in den Fokus für Schadenersatzklagen aufgrund von möglichem Fehlverhalten“, sagt Gottfried Gassner von Binder Grösswang Rechtsanwälte. „Aufsichtsratsmitglieder haften dabei dem Unternehmen uneingeschränkt und somit auch mit ihrem Privatvermögen. Gute D&O-Versicherungen sorgen in solchen Situationen für ruhigere Nächte.“
Auch Klaus Koban, Geschäftsführer des Spezialmaklerunternehmens Koban solDORA, bestätigt: „Zuweilen ist die D&O tatsächlich noch eine Geheimpolizze, die erst im Schadensfall aus dem Tresor geholt wird. Immer mehr Manager erkennen aber, dass nur eine umfängliche Deckung ihr Privatvermögen schützt.“
Weitere Möglichkeiten zum Versicherungsschutz sind ebenfalls noch wenig verbreitet. 12 Prozent verüfgen über eine zusätzliche Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung, 35 Prozent über eine Strafrechtsschutzversicherung.












