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Firmengruendung Weil jeder Cent

Firmengründung: Weil jeder Cent zählt

29.10.2012 | 11:35 |  Andrea Lehky (Die Presse)

Steuerliches: Rechtsform, Haftungsfragen und Bilanzierungsvorgaben müssen schon vor dem Start gut überlegt werden. Unterstützung gibt es zuhauf. Teil 4 unserer EPU-Serie.

Bevor sie sich selbstständig machte, ging Barbara Kampöck auf Nummer sicher. Der Gründerberatung streut sie Rosen: „Die waren toll. Als ich alle Infos beisammenhatte, war ich mir sicher: Jetzt wage ich es.“ Lange und sorgfältig hatte sich die PR- und Trainingsberaterin auf ihren großen Sprung vorbereitet. Nach der Babykarenz ging sie nur vorübergehend in den Angestelltenjob als Leiterin einer Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit zurück. Parallel absolvierte sie Ausbildungen zur Kommunikations- und Mentaltrainerin und erprobte ihren Alleingang an ersten Aufträgen.
Das Ziel war klar: „Ich wollte Verantwortung und Spaß an der Arbeit, aber keine 60 Stunden mehr arbeiten.“ Verdienen wollte sie „so viel wie in einem gut bezahlten Teilzeitjob“. Auch dem finanziellen Risiko setzte sie ein klares Limit: „Einen Teil meiner Abfertigung war ich bereit zu investieren. Wenn der aufgebraucht gewesen wäre, ohne dass Umsätze geflossen wären, hätte ich aufgehört.“

Rechtsform sorgsam wählen


Doch die Umsätze flossen. Aus einer wohlüberlegten Mischung aus Rahmenvereinbarungen, mit denen Kampöck ihre Fixkosten abdeckte, und Einzelaufträgen als Zuckerguss. Auch ihre zwei Standbeine erwiesen sich als weitblickend: „Mal mache ich mehr PR, mal mehr Trainings. Über das Jahr gleicht es sich aus.“

Zeitweise hatte die Neo-Unternehmerin überlegt, mit einer befreundeten Grafikerin eine GmbH (Rechtsformen siehe Kasten) zu gründen. Jedoch: „Da hätten wir jede 17.500 Euro Mindeststammkapital einlegen müssen.“ Ihr Eigenkapital nicht antasten zu müssen war ihr (wie vielen anderen) wert, nunmehr voll anstatt nur beschränkt haftbar zu sein. Auch die Einstufung als Kleinunternehmerin bringt ihr Vorteile. Zwar setzt sie weniger als 30.000 Euro im Jahr um, hat sich aber als vorsteuerpflichtig einstufen lassen: „Weil ich oft für meine Kunden etwas auslege. Ich würde draufzahlen, wenn ich mir davon nicht die Vorsteuer abziehen könnte.“ Gleiches gilt für eigene Betriebsanschaffungen.

Innerhalb eines Monats ab Betriebseröffnung muss ein Unternehmer seinem Wohnsitzfinanzamt die Gründung des Gewerbebetriebs mitteilen. Das ist früher, als so mancher denkt: „Für das Finanzamt ist man bereits Unternehmer, wenn man die ersten Vorbereitungshandlungen setzt, also ein Lokal anmietet oder Einrichtung kauft“, warnt Ralf Kronberger, Leiter der WKO Finanz- und Handelspolitik. Dafür darf man dann auch Vorabinvestitionen aus dem der Eröffnung vorangegangenen Jahr schon als Betriebsausgaben geltend machen.

Einnahmen-/Ausgabenrechnung

Grundsätzlich buchführungspflichtig sind Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (insbesondere GmbH & Co. KG). Alle anderen gewerblichen Unternehmer, also vor allem Einzelunternehmer und Personengesellschaften, sind buchführungspflichtig, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 700.000 Euro Schwellenumsatz überschritten ist. Für alle anderen genügt eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung, um den Gewinn zu ermitteln.

Steuerberater nehmen

Seit 2010 stehen Einkommensteuerpflichtigen sämtlicher Ermittlungsarten 13 Prozent Gewinnfreibetrag zu, der auch als Pauschalierung beantragt werden kann. Da für Gewinne bis 30.000 Euro im Rahmen des Grundfreibetrages das Investitionserfordernis entfällt, sind jedenfalls 13 Prozent des laufenden Gewinns steuerfrei. Wem das zu kompliziert ist, dem empfiehlt Kronberger die Konsultation der Rubrik Steuerrecht auf wko.at.

Oder er wende sich an den Steuerberater seines Vertrauens. Jungunternehmerin Kompöck: „Der mag etwas kosten, aber es rechnet sich.“ Sie selbst konnte diese Erfahrung nicht machen: Ihre Mutter ist Bilanzbuchhalterin.

 

Rechtsformen
Ein Einzelunternehmen wird von einer einzigen Person als Eigentümer oder Pächter betrieben, die das volle Risiko trägt und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haftet. Voraussetzungen: Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein), Firmenbucheintragung erst ab 700.000 Euro Jahresumsatz verpflichtend, Pflichtversicherung bei der SVA. Steuern: Einkommensteuer, Umsatzsteuer.

In der Offenen Gesellschaft (OG) haften mindestens zwei Gesellschafter unmittelbar, als Gesamtschuldner (nicht anteilig) und mit ihrem Privatvermögen.

In der Kommanditgesellschaft (KG) haftet mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) persönlich, unbeschränkt und unmittelbar, mindestens einer (Kommanditist) mit der Summe, die als Hafteinlage im Firmenbuch eingetragen ist.

In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bleibt das Risiko auf die Kapitaleinlage beschränkt. Nachteil: Banken verlangen zusätzliche Bürgen.

 

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.10.2012)

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