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Zeitarbeiter 14taegige Kuendigungsfrist

Zeitarbeiter: 14-tägige Kündigungsfrist beschlossen

17.10.2012 | 10:21 |   (DiePresse.com)

Gleichstellung zum Stammpersonal angestrebt. Branche befürchtet Verteuerungen.

Gemäß EU-Vorgabe hat der Nationalrat eine Novelle des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes beschlossen. Deren wesentliches Ziel ist, in Bezug auf Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen keine Unterschiede mehr zwischen Stammpersonal und überlassenen Arbeitskräften zu machen.

Dies betrifft insbesondere das Entgelt, Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen, aber auch den Zugang zu betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen wie Kantinenessen oder Kinderbetreuung. Darüber hinaus sollen Arbeitskräfte, die mehr als vier Jahre dauernd in den selben Betrieb überlassen sind, den Stammbeschäftigten auch bei der Einbindung in eine bestehende betriebliche Altersvorsorge gleichgestellt werden.

Stein des Anstoßes

Weiters müssen Zeitarbeiter künftig vorzeitig über ein Ende ihres Beschäftigung informiert werden müssen - exakt mindestens 14 Tage davor. Eben diese Regelung erhitzt die Gemüter. Die Arbeitskräfteüberlasser argumentieren, vom beschäftigenden Unternehmen oft selbst erst am letzten Tag des Einsatzes über dessen Ende informiert zu werden. Das mache ihrerseits eine Information der betroffenen Zeitarbeiter 14 Tage im Voraus unmöglich. Eben diese Möglichkeit zur flexiblen Personaldisposition hätte beigetragen, derzeit 75.000 Menschen in Österreich zumindest vorübergehende Beschäftigung zu verschaffen. Aufgrund der anfallenden Mehrkosten wäre sie nun in Gefahr.

Weiterbildung in Stehzeiten


Um das Arbeitslosigkeitsrisiko zu minimieren, soll ein Sozial- und Weiterbildungsfonds eingerichtet werden. Zweck dieses Fonds ist, Arbeitskräften in überlassungsfreien Zeiten ("Stehzeiten") oder Zeiten der Arbeitslosigkeit Unterstützungsleistungen und Fortbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Gespeist werden soll der Fonds aus Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik und durch Beiträge von Leiharbeitsfirmen, wobei sich letztere am Bruttoentgelt von Leiharbeitskräften orientieren und in den Jahren 2013 bis 2016 stufenweise steigen. Im Endausbau sind 0,8 Prozent der Bruttoentgelte abzuführen, für überlassene Angestellte wird die Beitragspflicht allerdings erst ab 2017 gelten.

(APA/red)

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