Konflikt: „Es geht ums Honorar“
10.08.2012 | 10:39 | Andrea Lehky (Die Presse)
Die Causa Birnbacher ist nicht das einzige Ärgernis für die Zunft der Steuerberater. Bilanzbuchhalter knabbern an ihrem Kuchen. Ab 1. Jänner 2013 noch ein bisschen mehr.
In der KMU-Ecke köchelt das Thema seit vielen Jahren“, seufzt ein Insider, der lieber nicht genannt werden will. Da gibt es die Bilanzbuchhalter, die eng mit ihren Klientenbetrieben zusammenarbeiten, deren Rechnungen verbuchen und ihnen auch brav die Bilanz erstellen. Doch die Steuererklärung verfassen und an die Finanzbehörde abschicken dürfen sie nicht – das ist dem Berufsstand der Steuerberater vorbehalten. Dabei drückt der doch eigentlich nur seinen Stempel auf die fertige Bilanz. Sagt die eine Seite in Person von Alfred Harl, Obmann des in der Wirtschaftskammer zuständigen Fachverbandes UBIT (Unternehmensberater und Informationstechnologie).
Solche Abwertung bleibt natürlich nicht unwidersprochen. Wer tatsächlich glaube, die Arbeit eines Steuerberaters beschränke sich auf das verniedlichend dargestellte Abschicken von zwölf zusammengefassten Umsatzsteuererklärungen, der habe das Wesen der Profession nicht verstanden, kontert die Gegenseite in Person von Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (privat sind die beiden übrigens die besten Freunde). Hübner hat auch einen griffigen Vergleich bei der Hand: „Genauso gut könnten Sie eine Krankenschwester am offenen Herzen operieren lassen!“
Deutlich höhere Stundensätze
Motiv hinter den Querelen ist natürlich Geld. „Es geht ums Honorar“, gibt Harl zu. Denn die Stundensätze der Steuerberater liegen über jenen der Buchhalter – schmerzhaft besonders für Klein- und Mittelbetriebe mit jährlich ähnlicher Steuererklärung: „Land- und Forstwirtschaftsbetriebe etwa brauchen nur eine ordentliche Buchhaltung, nicht zwingend eine Steuerberatung“, berichtet Harl von „zahllosen Beschwerden über die hohen Kosten der Steuerberater“. Diese sollten den Mitbewerb akzeptieren und sich besser auf ihr eigentliches Geschäft, eben die Beratung in Steuerangelegenheiten, konzentrieren.
Ganz so sieht die Gegenseite das nicht und klagt ihrerseits über Preisverfall und Dumping-Angebote. WT-Kammerpräsident Hübner warnt vor der Häufung von Qualitätsproblemen, Haftungs- und versicherungsrechtlichen Streitfällen. Seine Lösung klingt naheliegend: „Jedem Bilanzbuchhalter steht es frei, selbst die Steuerberaterprüfung zu machen.“ Diese sei mit gutem Grund aufwendig, anspruchsvoll und zum Unterschied zur Buchhaltung eben Abschluss einer akademischen Ausbildung. Wer sie sich nicht antun wolle, dürfe auch nicht dieselben Befugnisse erwarten.
Versöhnlicher Kompromiss
Nach zähem Ringen kam es zu einer – wie Harl und Hübner betonen – „konsensualen“ Einigung. Die allerdings schmerzhafte Zugeständnisse auf beiden Seiten mit sich brachte. Zwar werden die Befugnisse der Bilanzbuchhalter erweitert (siehe Kasten), dafür müssen einige ihre bisherige Kammervertretung wechseln. Denn seit 2005 durfte sich jeder Bilanzbuchhalter selbst aussuchen, ob er sich lieber von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) oder vom WKO-Fachverband UBIT vertreten lassen wollte.
Per 1. Jänner 2013 werden jene, die sich der KWT zuordneten, auf deren Betreiben in die WKO umgesiedelt. Mit diesen 1500 neuen Mitgliedern vertritt die WKO dann immerhin 7600 Buchhalter. Fachverbandsobmann Harl gibt sich versöhnlich: „Interdisziplinäre Zusammenarbeit erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Es gibt schon 160 Gesellschaften, in denen Buchhalter und Steuerberater hervorragend miteinander kooperieren.“
Mehr Bilanzierungsbefugnisse: Bei Bilanzsumme bis 4,84 Millionen Euro, Umsatzsumme bis 9,68 Millionen Euro und max. 50 Mitarbeitern im Jahresschnitt. (Zwei der drei Kriterien müssen zutreffen.)
Erweiterte Vertretungsrechte: Unterjährige Umsatzsteueranmel- dung, zusammenfassende Meldung und elektronische
Akteneinsicht.
Reduzierte Praxisjahre für die Steuerberaterprüfung: Nur mehr fünf statt bisher neun Jahre Praxis erforderlich.
Vereinfachung der Berufsbilder: Gewerbliche Buchhalter werden zu Buchhaltern und Personalver- rechnern; selbstständige Buchhalter werden zu Bilanzbuchhaltern.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.08.2012)













