Serie "Jungbrunnen Arbeit": Es muss nicht immer "9 to 5" sein
30.07.2012 | 13:14 | Andrea Lehky (Die Presse)
Viele Konzernkarrieren enden rund um den 50. Geburtstag. So leicht wie mit 20 ist die Stellensuche dann nicht. Dafür tun sich Alternativen auf. Diese Woche Teil 4.
So mancher smarte Know-how-Träger handelt sich nach der Kündigung flugs mit seinem (Ex-)Dienstgeber einen Konsulentenvertrag aus. Wird damit nicht das alte Arbeitsverhältnis unter neuer Flagge fortgeführt? „Das kann dann als Umgehung qualifiziert werden, wenn die Konsulententätigkeit eins zu eins der vormaligen dienstvertraglichen entspricht“, wägt Kunz-Schima-Wallentin-Arbeitsrechtsspezialistin Nathalie Hahn ab, „sind sich beide Parteien aber einig, ist die Konsulententätigkeit nicht unzulässig.“ Denn versüßt mit einem Golden Handshake scheint es durchaus verlockend, dieselbe, nur um administrativen Ballast abgespeckte Tätigkeit auszuüben. Dennoch ist Vorsicht geboten: „Zugesagt waren fünf Jahre“, erzählt ein Betroffener, „aber nach zwei Jahren war Schluss. Aus Budgetgründen.“ Bis heute bedauert er, die mündliche Zusage nicht auch schriftlich fixiert zu haben. Eine Rechtsberatung vorab empfiehlt sich jedenfalls. Selbst wenn Wort gehalten wird, gehen auf die Pension anrechenbare Jahre verloren.
Kettendienstverhältnisse
Gelegentlich werden Exmanager zurückgeholt, deren Insiderwissen in Einzelprojekten benötigt wird. Spannend ist es, wenn die vereinbarte Vertragsdauer endet, das Projekt aber noch läuft. In Österreich sind sogenannte Kettendienstverhältnisse nur bei sachlicher Rechtfertigung zulässig, warnt KSW-Juristin Hahn. Andernfalls läuft der Dienstgeber Gefahr, dass das Dienstverhältnis letztlich als unbefristet eingestuft wird. Beim Nachbarn Deutschland ist man da schon weiter. Dort darf die Befristung für über 52-Jährige, die mindestens vier Monate arbeitslos waren, über einen Zeitraum von fünf Jahren immer weiter verlängert werden. Zur Nachahmung empfohlen!
Interimsmanager
Skandinavien macht es wieder vor: Dort gibt es bereits Personalberatungen für Kandidaten in der zweiten Lebenshälfte. Hierzulande suchen manche ihr Heil bei Agenturen für Interimsmanagement. Finanz- und Marketingspezialisten haben die Nase vorn: Laut einer Studie der Webster University sind diese Bereiche besonders gesucht, gefolgt von Generalisten. Das Verhältnis offener Interimsjobs zu sich anbietenden Managern (meist Generalisten) stand allerdings zwei zu fünf.
Bloß keine Scheu vor dem Web
Wer lange einem Arbeitgeber treu war, hat leicht die Novitäten im Bewerbungsprozess verschlafen. Nachfrage bei einer Online-Plattform, die auf Akademiker und Führungskräfte ab 60.000 Euro Jahresbrutto – auch mit Seniorität – spezialisiert ist: „Das Problem ist die Webaffinität“, formuliert es ein Experteer-Berater. „Bei 50 plus ist das oft ein Hindernisgrund.“ Denn Headhunter, die in der Datenbank nach versierten Managern suchen, wären Silversurfern durchaus aufgeschlossen. Doch anders als die Facebook-Generation würden eben diese die Online-Registrierungsprozedur scheuen. Was zu einem Novum führt: Erstmals brauchen Eltern Nachhilfe von ihren Töchtern und Söhnen – und sollten sie auch in Anspruch nehmen.
Nächste Woche Teil 5 unserer Serie: „Ab in die Selbstständigkeit“.
Gehaltspositionierung. Es gilt, dem Stereotyp „Wir können uns Sie nicht leisten“ zuvorzukommen. Vorab muss dazu die eigene Mindestgrenze bekannt sein, die oft weit unter dem letzten Gehalt liegt (Kinder stehen schon auf eigenen Beinen, Haus ist abgezahlt). Nächste Orientierung ist das Gehaltsschema des Zielunternehmens für jüngere Mitarbeiter. Zusätzlichen Spielraum bieten geldwerte Nebenleistungen wie Handy oder Netzkarte, die das Bruttogehalt optisch schmälern.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.07.2012)













